KVLG

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477, 2557)

Zuletzt geändert am 22.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 408)

Erster Abschnitt
Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkasse, versicherter Personenkreis
§ 1Aufgaben der Krankenversicherung für Landwirte
Zweiter Abschnitt
Leistungen
§ 8Grundsatz
Dritter Abschnitt
Beziehungen der Krankenkasse zu den Leistungserbringern
§ 15Vertragsrecht
Vierter Abschnitt
Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Mitgliedschaft
§ 17Träger der Krankenversicherung
Fünfter Abschnitt
Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
§ 34Verbandsaufgaben in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
Sechster Abschnitt
Finanzierung
§ 37Grundsatz
Achter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften, Anwendung sonstiger Vorschriften
§ 57Straf- und Bußgeldvorschriften, Zusammenarbeit
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 59

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