KraftfAusbV

Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Vom 19.4.2001

Zuletzt geändert am 16.10.2017

§ 5

Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.