KonsG

Konsulargesetz

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Vom 11.9.1974

Zuletzt geändert am 28.3.2021

§ 7

Hilfe für Gefangene

Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.