Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
Vom 11.9.1974
Zuletzt geändert am 28.3.2021
Honorarkonsularbeamte sind Ehrenbeamte im Sinne des Beamtenrechts, die mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beauftragt sind.