KGSG

Kulturgutschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Vom 31.7.2016

Zuletzt geändert am 20.11.2019

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

Das Gesetz regelt

1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3. das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.