Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
Das Gesetz regelt
1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3. das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.