Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
Das Gesetz regelt
1.
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
2.
die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
3.
das Inverkehrbringen von Kulturgut,
4.
die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
5.
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
6.
die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.