JMStV

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Vom 13.9.2002

Zuletzt geändert am 14.3.2025

§ 26

Evaluierung

1 2Dieser Staatsvertrag wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um zu untersuchen, inwiefern die niedergelegten Schutzziele dieses Staatsvertrages durch die Anpassungen der §§ 5c, 12 und 12a erreicht wurden. 3Die vertragsschließenden Länder erstellen hierzu einen Bericht unter Einbeziehung der KJM, jugendschutz.net, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und weiterer Sachverständiger.