IVSG

Intelligente Verkehrssysteme Gesetz

Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Vom 11.6.2013

Zuletzt geändert am 17.7.2017

§ 8

Rechtsverordnungsermächtigung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 2010/40/EU durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an Intelligente Verkehrssysteme in den Bereichen nach § 4 unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Artikel 5 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2010/40/EU zu regeln.