IRegBV

Implantateregister-Betriebsverordnung

Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland

Vom 22.9.2021 (BGBl. I S. 4344)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 324)

Abschnitt 1
Beginn des Wirkbetriebs
§ 1Brustimplantate
Abschnitt 2
Auswertungsgruppen
§ 3Besetzung der Auswertungsgruppen
Abschnitt 3
Beirat
§ 10Besetzung des Beirats
Abschnitt 4
Produktdatenbank
§ 14Produktdatenbank
Abschnitt 5
Meldungen an die Registerstelle und die Vertrauensstelle
§ 15Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
Abschnitt 7a
Vergütungsminderung
§ 23aVergütungsminderung
Abschnitt 8
Inkrafttreten
§ 24Inkrafttreten

Teste LX Pro.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Teste LX Pro auf all deinen Geräten – kostenlos und unverbindlich.
  • Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Der Probemonat endet automatisch.
Jetzt Probemonat starten ×

Alle Gesetze.
Ein Preis.

LX Gesetze auf allen Geräten nutzen
  • Mit LX Pro Zugriff auf alle Gesetze und Funktionen.
  • Zugang endet automatisch – keine Kündigung nötig.
LX Pro aktivieren ×