1Beförderer haben ihre Beförderungsmittel frei von Infektions- und Verseuchungsquellen zu halten. 2Container-Verlader haben ihre Container und Container-Verladeplätze für den internationalen Verkehr frei von Infektions- und Verseuchungsquellen zu halten und Möglichkeiten zur Überprüfung und Absonderung von Containern zu schaffen.