IDNrG

Identifikationsnummerngesetz

Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung

Vom 28.3.2021

Zuletzt geändert am 19.7.2024

§ 15

Ausschluss abweichenden Landesrechts

Von den in diesem Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.