HomTAMRegV

Homöopathische Tierarzneimittel-Registrierungsverordnung

Verordnung über die Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel

Vom 6.7.2022

§ 8

Information der Öffentlichkeit

Die zuständige Bundesoberbehörde hat die Rücknahme, den Widerruf oder das Ruhen der Registrierung oder den Verzicht nach § 7 im Bundesanzeiger bekannt zu machen.