HkNRG

Herkunftsnachweisregistergesetz

Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien

Vom 4.1.2023

§ 6

Inbetriebnahme

Die zuständige Behörde gibt die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Gas und die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte im Bundesanzeiger bekannt.