Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Vom 19.8.1969
Zuletzt geändert am 14.8.2017
1Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. 2Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.