HdlDlStatG

Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz

Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich

Vom 22.2.2021

Zuletzt geändert am 17.1.2024

§ 15

Durchführung

Die Angaben zu den konjunktur- und strukturstatistischen Erhebungen im Wirtschaftszweig 46 werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und aufbereitet.