HAuslG

Heimatlose Ausländer-Gesetz

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Vom 25.4.1951

Zuletzt geändert am 30.7.2004

§ 9

Heimatlose Ausländer können unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und beweglichen Sachen erwerben.