HAuslG

Heimatlose Ausländer-Gesetz

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Vom 25.4.1951

Zuletzt geändert am 30.7.2004

§ 26

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in Umsiedlung begriffen sind und von der Internationalen Flüchtlings-Organisation (IRO) Fürsorge und Unterhalt erhalten.