HAuslG

Heimatlose Ausländer-Gesetz

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet

Vom 25.4.1951

Zuletzt geändert am 30.7.2004

§ 18

Heimatlose Ausländer sind in der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.