HalblSchV

Halbleiterschutzverordnung

Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes

Vom 11.5.2004

Zuletzt geändert am 10.8.2021

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

Für die Anmeldung einer Topografie gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Halbleiterschutzgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.