Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
Vom 19.4.2001
Zuletzt geändert am 5.10.2021
Wegen unrichtigen Ansatzes dürfen Kosten nur nachgefordert werden, wenn der berichtigte Ansatz vor Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach Durchführung des Auftrags dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt worden ist.