GlüStV 2021

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Vom 29.10.2020

Zuletzt geändert am 24.3.2022

Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften

§ 20

Spielbanken

Zur Erreichung der Ziele des § 1 ist die Anzahl der Spielbanken in den Ländern zu begrenzen.