EGGmbHG

Einführungsgesetz zum GmbH-Gesetz

Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Vom 23.10.2008

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 6

Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

1§ 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für ein nach dem 31. Dezember 2015 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden. 2Auf Jahres- und Konzernabschlüsse für ein vor dem 1. Januar 2016 beginnendes Geschäftsjahr bleibt § 29 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar.