BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Vom 8.1.1963

Zuletzt geändert am 20.4.2013

§ 4

Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.