Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
Vom 8.1.1963
Zuletzt geändert am 20.4.2013
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.