BLV

Bundeslaufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Vom 12.2.2009

Zuletzt geändert am 27.1.2023

§ 12

Mittlerer Dienst

1Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. 2Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.