BLV

Bundeslaufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Vom 12.2.2009

Zuletzt geändert am 27.1.2023

§ 11a

Einfacher Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.