ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 28

Geltung deutscher Vorschriften im Truppenbau

Bei Durchführung der Baumaßnahmen beachten die Streitkräfte die deutschen Bauvorschriften und berücksichtigen die in der Bundesrepublik Deutschland für öffentliche Bauaufträge geltenden Vorschriften über den Wettbewerb, die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber sowie über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.