ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 18

Ausgeschlossene Kostenübernahme

Die in den Artikeln 15, 16 und 17 dieses Abkommens genannten Kosten und alle sonstigen Kosten werden von den Streitkräften nicht getragen, soweit sie von einem Dritten gezahlt werden oder ihre Entstehung auf einem nachgewiesenen schuldhaften Verhalten von Bediensteten der deutschen Behörden oder sonstigen von den deutschen Behörden beschäftigten Personen beruht.