Diese Verordnung sollte keine Anwendung finden, wenn es sich um rein inländische Sachverhalte in einem Mitgliedstaat handelt, wenn sich der Vorgang in allen relevanten Aspekten, insbesondere Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung des Kunden oder des Anbieters, Ort der Ausführung, die im Rahmen des Vorgangs oder des Angebots verwendeten Zahlungsmittel sowie die Verwendung einer Online-Benutzeroberfläche, auf einen einzelnen Mitgliedstaat beschränkt.