1Zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts und zur Förderung des Zugangs zu Waren- und Dienstleistungen und ihres freien Verkehrs in der gesamten Union ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes des Niederlassung sind daher die in der vorliegenden Verordnung festgelegten gezielten Maßnahmen erforderlich, die ein klares, einheitliches und wirksames Regelwerk für eine Reihe ausgewählter Fragen vorsehen. 2Diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und den Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu erweitern, wobei die Freiheit der Anbieter bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsstrategie unter Beachtung des Unionsrechts und des einzelstaatlichen Rechts angemessen zu berücksichtigen ist.