Verbraucher sollten die Unterstützung der zuständigen Behörden in Anspruch nehmen können, die die Beilegung von – sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergebenden – Streitigkeiten mit Anbietern erleichtern, gegebenenfalls einschließlich der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Stellen.