(1) 1Durch die Hauptsatzung werden Ortschaften eingerichtet. 2Mehrere benachbarte Ortsteile können zu einer Ortschaft zusammengefasst werden.
(2) In den Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet.
(3) Für die Ortschaften werden Ortsvorsteher bestellt.
(4) In den Ortschaften kann eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden.