GemO

Gemeindeordnung

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Vom 24.7.2000

Zuletzt geändert am 22.7.2025

ZWEITER TEIL
Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
1. ABSCHNITT
Organe

§ 23

Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister