GemFinRefG

Gemeindefinanzreformgesetz

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

Vom 8.9.1969

Neugefasst am 10.3.2009

Zuletzt geändert am 26.4.2024

§ 8

Subdelegation

Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.