Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen
Vom 8.9.1969
Neugefasst am 10.3.2009
Zuletzt geändert am 26.4.2024
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberste Finanzbehörde des Landes übertragen.