GefStoffV

Gefahrstoffverordnung

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

Vom 26.11.2010 (BGBl. I S. 1643, 1644)

Zuletzt geändert am 2.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 384)

Abschnitt 1
Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Zielsetzung und Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Gefahrstoffinformation
§ 3Gefahrenklassen
Abschnitt 3
Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
§ 6Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Abschnitt 4
Schutzmaßnahmen
§ 8Allgemeine Schutzmaßnahmen
Abschnitt 4a
Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
§ 15aVerwendungsbeschränkungen
Abschnitt 5
Verbote und Beschränkungen
§ 16Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
Abschnitt 6
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
§ 18Unterrichtung der Behörde
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 21Chemikaliengesetz – Anzeigen

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