GAPInVeKoSG

GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz

Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Vom 10.8.2021

Kapitel 4
Entscheidungsverfahren

§ 11

Kürzungen, Sanktionen und Ausschlüsse

(1) Hat ein Betriebsinhaber die Fördervoraussetzungen für die Direktzahlungen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt (Verstoß), wird die beantragte Direktzahlung gekürzt.

(2) 1Darüber hinaus werden die verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach diesem Kapitel angewandt. 2Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen bestehen in der Zahlung eines über die Kürzung nach Absatz 1 hinausgehenden Betrages durch den Betriebsinhaber. 3Zudem kann der Betriebsinhaber von einer Direktzahlung ausgeschlossen werden.