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FPackV
Fertigpackungsverordnung
Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2504)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Kennzeichnung der Nennfüllmenge
Abschnitt 2
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 4
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 5
Abtropfgewicht
§ 6
Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 7
Fertigpackungen mit Lebensmitteln
§ 8
Herstellerangabe
§ 9
Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
§ 10
Besondere Nennfüllmengenanforderungen
§ 11
℮-Zeichen
Abschnitt 3
EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
§ 12
Anforderungen an EG-Düngemittel
Abschnitt 4
Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
§ 13
Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
§ 14
Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Abschnitt 5
Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
§ 15
Allgemeine Vorschriften
§ 16
Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
§ 17
Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 18
Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 19
Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
§ 20
Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
§ 21
Kennzeichnung der Stückzahl
§ 22
Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
§ 23
Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
Abschnitt 6
Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
§ 24
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 25
Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 26
Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 27
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
§ 28
Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
Abschnitt 7
Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 29
Offene Packungen
§ 30
Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
§ 31
Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 32
Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
Abschnitt 8
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
§ 33
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
§ 34
Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
Abschnitt 9
Maßbehältnisse
§ 35
Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
§ 36
Genauigkeitsanforderungen
§ 37
Herstellerzeichen
Abschnitt 10
Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
§ 38
Lesbarkeit und Schriftgröße
§ 39
Mehrere Packungen, Sammelpackungen
§ 40
Marktüberwachung
§ 41
Kontroll- und Dokumentationspflichten
§ 42
Bezugstemperatur
Abschnitt 11
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 43
Ordnungswidrigkeiten
§ 44
Übergangsvorschriften
Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
Anlage 2
(zu § 2 Satz 1 Nummer 10) Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 3
(zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
Anlage 4
(zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
Anlage 5
(zu § 40 Absatz 2) Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Anlage 6
(zu § 40 Absatz 3) Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
Anlage 7
(zu § 34 Absatz 5 Satz 1, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 44 Absatz 2) Anforderungen an Messgeräte
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