FPackV

Fertigpackungsverordnung

Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten

Vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2504)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 4Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
Abschnitt 3
EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
§ 12Anforderungen an EG-Düngemittel
Abschnitt 4
Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
§ 13Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
Abschnitt 5
Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
§ 15Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 6
Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
§ 24Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
Abschnitt 7
Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 29Offene Packungen
Abschnitt 8
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
§ 33Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
Abschnitt 9
Maßbehältnisse
§ 35Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
Abschnitt 10
Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
§ 38Lesbarkeit und Schriftgröße
Abschnitt 11
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 43Ordnungswidrigkeiten

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