FernUSG

Fernunterrichtsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

Vom 24.8.1976

Neugefasst am 4.12.2000

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 8

Umgehungsverbot

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.