FernUSG

Fernunterrichtsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

Vom 24.8.1976

Neugefasst am 4.12.2000

Zuletzt geändert am 10.8.2021

§ 10

Ausschluss abweichender Vereinbarungen

Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.