Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen
Vom
23.7.2014
Zuletzt geändert am
20.12.2016
§ 4
Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht
1Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht umgangen werden.
2§ 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.