| Gemeinde | Wahlbezirk | ||||||||||
| Kreis | |||||||||||
| Land | |||||||||||
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses | |||||||||||
| für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | ||||||||||
| Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||||||||||
| Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung | ||||||||||
| in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | ||||||||
| für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | |||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. | |||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | |||||||||||
| Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum | ||||||||||
| ortsüblich bekannt gemacht worden. | |||||||||||
| Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl | Blätter. | |||||||||
| Kenn- buchstabe | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung | |||||||||
| A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | |||||||
| A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | |||||||
| (A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | Personen | Personen | Personen | |||||||
| Ort | Ort | ||||||||||
| Datum | Datum | ||||||||||
| Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | ||||||||||
| Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | ||||||||||
| (Dienstsiegel) | |||||||||||
| _____________ | |||||||||||