Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Vom 14.6.2021
Zuletzt geändert am 23.2.2024
1Der Zuschuss wird für Personal- und Sachausgaben gewährt. 2Er ist auf jährlich 110 000 Euro pro Vollzeitäquivalent begrenzt.