EU-FahrgRSchV

EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Verordnung

Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt

Vom 12.12.2012

Zuletzt geändert am 15.3.2022

§ 2

Subsidiäre Beschwerde

Beschwerden nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind zunächst unmittelbar beim Beförderer einzureichen.