Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt
Vom 12.12.2012
Zuletzt geändert am 15.3.2022
Beschwerden nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind zunächst unmittelbar beim Beförderer einzureichen.