EnEfG

Energieeffizienzgesetz

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland

Vom 13.11.2023

§ 14

Energieeffizienzregister für Rechenzentren

Die Bundesregierung errichtet ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, in dem die von den Rechenzentren nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 übermittelten Informationen gespeichert und in eine europäische Datenbank über Rechenzentren übertragen werden.