Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Vom 4.11.1950
Neugefasst am 1.6.2010
Zuletzt geändert am 24.6.2013
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.