Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Vom 04.11.1950
Zuletzt geändert am 1.6.2010
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.