ELV

Eisenbahn-Laufbahnverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten beim Bundeseisenbahnvermögen

Vom 28.10.2004

Zuletzt geändert am 19.6.2020

§ 23

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.