EinhZeitG

Einheiten- und Zeitgesetz

Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung

Vom 2.7.1969

Neugefasst am 22.2.1985

Zuletzt geändert am 18.7.2016

§ 2

Gesetzliche Einheiten im Meßwesen

Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind

1. die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,
2. dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.