EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Vom 18.8.1896

Neugefasst am 21.9.1994

Zuletzt geändert am 23.10.2024

Art. 21

Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.