Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Vom
2.12.2016
Zuletzt geändert am
8.12.2022
Anlage 2
(zu § 23 Satz 2)
Mindestinhalt von Überwachungsberichten
1.
Angaben zur Zertifizierungsorganisation
a)
Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft
b)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes
2.
Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen
a)
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
b)
Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen
3.
Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb
a)
Name und Anschrift (Hauptsitz)
b)
Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)
c)
Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)
d)
Standorte
aa)
Anzahl der Standorte
bb)
Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort
cc)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort
dd)
Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort
ee)
Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)
4.
Angaben zum Überwachungsvorgang
a)
bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag
b)
bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft
c)
letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)
d)
Anlass und Ablauf der Überwachung
e)
durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)
f)
weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)
g)
durchgeführte andere Fremdkontrollen
5.
Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)
a)
Zweck des Betriebes
b)
Tätigkeiten des Betriebes
c)
Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle
d)
Anzahl der Beschäftigten
e)
bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)
f)
Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen
g)
Vorhandensein von Arbeitsanweisungen
6.
Angaben zum Inhaber
a)
Name und Anschrift
b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist
7.
Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind
a)
Name und Anschrift
b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
8.
Angaben zum sonstigen Personal
a)
Auswahl des Personals durch den Inhaber
b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
d)
Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes
9.
Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort
a)
ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal
b)
Vorhandensein von Einsatzplänen
c)
notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln
10.
Angaben zum Betriebstagebuch
a)
Betriebstagebuch für jeden Standort
b)
ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)
c)
ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)
11.
Angaben zum Versicherungsschutz
a)
Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes
b)
Nachweis ausreichender Versicherungssummen
12.
Angaben zur betrieblichen Tätigkeit
a)
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)
b)
Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse
c)
Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen
d)
Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit
e)
Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte
f)
Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer
g)
Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen
13.
Angaben zu beauftragten Dritten
a)
Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)
b)
bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung
14.
Überwachungsergebnis
a)
Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen
b)
Behebung durch den Betrieb
c)
Kontrolle durch den oder die Sachverständigen
d)
Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen
e)
Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen