EfbV

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Vom 2.12.2016

Zuletzt geändert am 8.12.2022

Anlage 2

(zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten


    1.
  • Angaben zur Zertifizierungsorganisation
      a)
    • Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft
    • b)
    • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes
  • 2.
  • Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen
      a)
    • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • b)
    • Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen
  • 3.
  • Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb
      a)
    • Name und Anschrift (Hauptsitz)
    • b)
    • Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)
    • c)
    • Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)
    • d)
    • Standorte
        aa)
      • Anzahl der Standorte
      • bb)
      • Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort
      • cc)
      • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort
      • dd)
      • Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort
      • ee)
      • Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)
  • 4.
  • Angaben zum Überwachungsvorgang
      a)
    • bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag
    • b)
    • bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft
    • c)
    • letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)
    • d)
    • Anlass und Ablauf der Überwachung
    • e)
    • durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)
    • f)
    • weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)
    • g)
    • durchgeführte andere Fremdkontrollen
  • 5.
  • Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)
      a)
    • Zweck des Betriebes
    • b)
    • Tätigkeiten des Betriebes
    • c)
    • Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle
    • d)
    • Anzahl der Beschäftigten
    • e)
    • bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)
    • f)
    • Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen
    • g)
    • Vorhandensein von Arbeitsanweisungen
  • 6.
  • Angaben zum Inhaber
      a)
    • Name und Anschrift
    • b)
    • Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • c)
    • Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist
  • 7.
  • Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind
      a)
    • Name und Anschrift
    • b)
    • Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • c)
    • Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
  • 8.
  • Angaben zum sonstigen Personal
      a)
    • Auswahl des Personals durch den Inhaber
    • b)
    • Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    • c)
    • Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
    • d)
    • Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes
  • 9.
  • Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort
      a)
    • ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal
    • b)
    • Vorhandensein von Einsatzplänen
    • c)
    • notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln
  • 10.
  • Angaben zum Betriebstagebuch
      a)
    • Betriebstagebuch für jeden Standort
    • b)
    • ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)
    • c)
    • ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)
  • 11.
  • Angaben zum Versicherungsschutz
    • a)
    • Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes
    • b)
    • Nachweis ausreichender Versicherungssummen
  • 12.
  • Angaben zur betrieblichen Tätigkeit
      a)
    • Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)
    • b)
    • Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse
    • c)
    • Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen
    • d)
    • Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit
    • e)
    • Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte
    • f)
    • Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer
    • g)
    • Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen
  • 13.
  • Angaben zu beauftragten Dritten
      a)
    • Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)
    • b)
    • bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung
  • 14.
  • Überwachungsergebnis
      a)
    • Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen
    • b)
    • Behebung durch den Betrieb
    • c)
    • Kontrolle durch den oder die Sachverständigen
    • d)
    • Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen
    • e)
    • Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen