EBO

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Vom 8.5.1967

Zuletzt geändert am 5.4.2019

Anlage 7

(zu § 22)



Maße in Millimetern


Bezugslinie G 1

für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden

Bild 1







Unterer Teil der Bezugslinie
siehe Bilder 2 und 3


Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)







Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen