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EBO
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Vom
8.5.1967
Zuletzt geändert am
5.4.2019
Anlage 7
(zu § 22)
Maße in Millimetern
Bezugslinie G 1
für Fahrzeuge, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden
Bild 1
Unterer Teil der Bezugslinie
siehe Bilder 2 und 3
Bild 2
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
(ausgenommen besetzte Personenwagen)
Bild 3
Bezugslinie für die unteren Teile besetzter Personenwagen
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